Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Das sind die beliebtesten Gesundheitsmaßnahmen, die Sie mit Ihrer GesundheitsCard bezahlen können:

  • Massagen und Physiotherapeutische Behandlungen,
  • Präventionskurse der gesetzlichen Krankenkassen wie Rückenschule und Autogenes Training,
  • offene (fortlaufende) Qigong-, Yoga- und Pilateskurse.

Und hier finden Sie eine Übersicht der Gesundheitsmaßnahmen der GesundheitsCard: »

  • Aquagymnastik
  • Aquajogging
  • Autogenes Training
  • Ernährungsberatung
  • Eigenanteile und Zuzahlungen bei Präventionskursen
  • Führungskräftetraining zur Konfliktbewältigung
  • Herz-Kreislauf-Training
  • Gesunde Verpflegung am Arbeitsplatz Beratung/Kurse
  • Gewichtsreduktion / Kurse wie „Abnehmen leicht gemacht“
  • Massagen / Physiotherapie
  • Massagen am Arbeitsplatz
  • MBSR (Mindfulness-Based Stress Reduction - "Stressbewältigung durch Achtsamkeit")
  • Nordic Walking
  • Null-Promille-Kurse
  • Nichtrauchertraining / Rauchentwöhnungskurse
  • Pilates
  • Physiotherapeutische Behandlung
  • Progressive Muskelentspannung nach Jacobson (PMR)
  • Qi Gong
  • Rückenschule
  • Stressmanagement / Stressbewältigung
  • Suchtberatung
  • Tai Chi
  • Wirbelsäulengymnastik
  • Yoga ... und noch viel mehr!

Nicht einsetzbar ist die GesundheitsCard für Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen und Fitnessstudios und für Angebote von Trainern oder Therapeuten, die auf Grund ihrer Ausbildung nicht nach §3 Nr. 34 EStG; § 20 und § 20a SGB V zertifiziert werden können.

Zuzahlungsmodelle / Kostensplittingmodelle

Neben der kompletten Bezahlung von Kursen, Behandlungen und Gesundheitsangeboten können auch attraktive Zahlungs- und Kostensplittingmodelle genutzt werden. Hier ein Anwendungsbeispiel:

Kostensplittingmodell Präventionskurse
Präventionskurse sind Kurse, deren Kosten bis zu 80 % von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Der Eigenanteil gesetzlich Versicherter beträgt also etwa 20 % der Kursgebühren. Dieser Eigenanteil kann mit der GesundheitsCard bezahlt werden. Der Anbieter übersendet alle Belege elektronisch an uns. Möchten Sie ein Erstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, so erhalten Sie Ihre Kurs-Rechnung direkt von uns. Klicken Sie einfach Kontakt und fordern Sie bei Bedarf Ihre Kurs-Rechnung von uns an.

 


Wie finde ich Gesundheitsanbieter in meiner Nähe und wie vereinbare ich einen Termin?

Um einen Gesundheitsanbieter in Ihrer Nähe zu finden oder um einen Anbieter für eine bestimmte Gesundheitsmaßnahme zu finden, gehen Sie auf den Menüpunkt „Ticketeinlösung“ und geben Ihren Ticketcode ein.

Sie gelangen dann zum Verzeichnis aller Gesundheitsanbieter  »

... unseres bundesweiten Gesundheitsnetzwerkes. In der Suchmaschine kann der gewünschten regionale Gesundheitsdienstleister oder die gesuchte Betriebliche Gesundheitsmaßnahme ausgewählt werden.
Über die Kontaktinformation können Sie sich telefonisch zu Ihren Gesundheitsfragen beraten lassen und einen Termin vereinbaren.

Ihr Wunsch-Gesundheitsanbieter ist nicht in unserem Finder verzeichnet?

Dann empfehlen Sie uns Ihren Wunschanbieter einfach über den Button "Gesundheitsdienstleister empfehlen". Wir setzen uns umgehend mit Ihrem Wunsch-Gesundheitsanbieter in Verbindung und informieren Sie, sobald Sie bei dem Anbieter mit Ihrer GesundheitsCard bezahlen können. 

Für die Abrechnung mit der GesundheitsCard kommen diese Anbieter in Frage:

  • Physiotherapeuten,
  • Masseure / medizinische Bademeister,
  • Kursveranstalter, die auch Präventionskurse anbieten,
  • Kursanbieter, die eine Krankenkassen-Anerkennung nach § 20 Abs, 1 SGB V besitzen.

 


Was muss ich bei der Cardeinlösung beachten?

Sie haben bereits Ihre persönliche GesundheitsCard per E-Mail erhalten? Auf der Card befindet sich eine kleiner Wegweiser. Hier werden Sie noch mal darüber informiert, wie Sie Ihre GesundheitsCard einlösen können und wie und wo Sie sich zu individuellen Gesundheitsthemen beraten lassen können.

Was Sie noch beachten müssen:  »

Bitte prüfen Sie vor Inanspruchnahme einer Behandlung bzw. einer Gesundheitsmaßnahme den Kontostand Ihres Tickets unter dem Menüpunkt „Guthabencheck“ auf unserer Website, um den Kostenausgleich durch die GesundheitsCard sicherzustellen.

Sollte das Guthaben auf Ihrem Ticket nicht mehr die Behandlungskosten abdecken, müssen Sie den fehlenden Betrag selbst bezahlen.

Nach erhaltener Leistung legen Sie bitte dem Gesundheitsdienstleister Ihre GesundheitsCard in Verbindung mit Ihrem Personalausweis zur Bezahlung vor. Unterzeichnen Sie dann bitte den Leistungsschein, den Ihnen Ihr Gesundheitsanbieter zur Bestätigung der erhaltenen Leistung vorlegt. Dieser Leistungsschein verbleibt beim Dienstleister. Auf Wunsch können Sie eine Kopie von uns erhalten.

Weitere Formalitäten müssen Sie als Mitarbeiter nicht beachten. Sie brauchen Ihrem Arbeitgeber kein Dokument und keinen Beleg einreichen.

 


Wie und wo kann ich mich zu Gesundheitsmaßnahmen beraten lassen?

Eine kompetente und ganzheitliche Gesundheitsberatung erhalten Sie bei dem von Ihnen ausgewählten Gesundheitsdienstleister.

So wählen Sie Ihren Gesundheitsberater aus:  »

Um einen Gesundheitsanbieter für eine Beratung auszuwählen, gehen Sie auf den Menüpunkt „Gesundheitsberatung“ und geben Ihren Ticketcode ein.

Sie gelangen dann zum Verzeichnis aller Gesundheitsdienstleister unseres bundesweiten Gesundheitsnetzwerkes. In der Suchmaschine kann der gewünschten regionale Gesundheitsdienstleister oder die gesuchte Betriebliche Gesundheitsmaßnahme ausgewählt werden.

Über die Kontaktinformation können Sie sich telefonisch zu Ihren Gesundheitsfragen beraten lassen und auch gleich einen Termin vereinbaren.

 


Wie kann mein bisheriger Gesundheitsdienstleister Partner der GesundheitsCard werden?

Damit Ihr bisheriger Gesundheitsdienstleister auch Partner des GesundheitsCards-Netzwerkes werden kann, senden Sie uns einfach eine Empfehlung über den Button "Gesundheitsdienstleister empfehlen"!

Weitere Informationen für Ihre Empfehlung:  »

Nennen Sie uns dabei die Kontaktdaten der Praxis und einen Ansprechpartner.

Wir setzen uns dann umgehend mit Ihrem Wunsch-Gesundheitsanbieter in Verbindung und prüfen, ob die angebotenen Dienstleistungen  die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Gerne können Sie Ihren Wunschanbieter auch auf unsere Website verweisen und er kann selbst ganz problemlos und kostenfrei prüfen, ob er Akzeptanzpartner der GesundheitsCard werden kann und auch gleich seine Anmeldung vornehmen.